Wir bilden aus:
Altenpfleger/in dreijährig
Altenpflegehelfer/in einjährig
Schulung zur zusätzlichen Betreuungskraft nach § 87 b

Dreijährige Ausbildung im Fachseminar für Altenpflege in Dortmund

Die dreijährige Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpfleger / zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in beginnt am 1. Oktober und entspricht den Vorgaben des bundeseinheitlichen Altenpflegegesetzes.
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes sowie:

1. Der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert,

oder

2. Der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis zur als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in nachgewiesen wird
(§ 6 AltPflG).

Die Ausbildung in unserem Fachseminar vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.

Neben der Vermittlung von Fachkompetenz in der Pflege und in der Begleitung zum Teil schwerstpflegebedürftiger, und / oder stark desorientierter alter Menschen ist unser Anliegen, die Wahrnehmungs- und Reflexionsfähigkeit des/der Seminarist/innen zu schulen und einen konstruktiven Umgang mit Belastungssituationen zu erarbeiten.

Nicht nur ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, sondern auch die Motivation, trotz der heutigen Arbeitsbedingungen in der Pflege langfristig im Beruf zu verbleiben und den Beruf mit Freude und Hingabe auszuüben, liegt uns am Herzen.

Duales Ausbildungssystem

Die theoretische Ausbildung findet im Fachseminar für Altenpflege statt.
Die praktische Ausbildung absolviert die / der Auszubildende in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung.

Einzelne Abschnitte der praktischen Ausbildung können in weiteren Einrichtungen, in denen alte Menschen betreut werden, statt finden.

Dazu gehören insbesondere psychiatrische Kliniken mit gerontopsychiatrischer Abteilung, Allgemeinkrankenhäuser, geriatrische Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen der offenen Altenhilfe.

Altenpflege kann ein Erstberuf für junge Menschen und ein Umsteigeberuf im mittleren Lebensalter sein.
 

Finanzierung

Die Finanzierung ist je nach persönlichen Voraussetzungen gewährleistet durch:

  • Arbeitsförderungsgesetz (SGB III)

  • Ausbildungsvergütung

Bewerbung

Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • einen tabellarischen Lebenslauf

  • einen handgeschriebenen Lebenslauf (nicht tabellarisch)

  • zwei Lichtbilder (nicht älter als ein Jahr)

  • die Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie)

  • das Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)

  • Nachweise und Zeugnisse beruflicher Tätigkeiten

    und schicken Sie sie an folgende Adresse:

    Fachseminar für Altenpflege
    Mergelteichstraße 47
    44225 Dortmund
    Tel. (0231) 7107 339

    Hier unser Flyer zum Download


  • Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/in

    Voraussetzungen
    Die einjährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpflegehefer/in beginnt jeweils zum 1. April und entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

      Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes sowie

      1. der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und

      2. eine erfolgreich abgeschlossene  zweijährige Berufsausbildung oder

      3.  ein gleichwertiger Bildungsstand oder

      4. die durch das durchführende Fachseminar bescheinigte Eignung auf der Grundlage einer besonders erfolgreichen Teilnahme an mindestens zwei Bausteinen von je 2 – 3 Monaten des nordrhein-westfälischen Werkstattjahres, Bereich Altenhilfe des nordrhein-westfälischen Werkstattjahres.

    Qualifikation

    Die Ausbildung an unserem Fachseminar vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen in stabilen Pflegesituationen unter Aufsicht einer Pflegefachkraft erforderlich sind.

    Dazu zählen insbesondere

      • die fachkundige umfassende Grundpflege älterer Menschen in stabilen Pflegesituationen unter Berücksichtigung ihrer Selbstständigkeit einschließlich ihrer Fähigkeiten und Ressourcen zur Selbstpflege auf der Grundlage der von einer Pflegefachkraft erstellten individuellen Pflege-prozessplanung,

      • die Mitwirkung bei der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation unter Anleitung einer Pflegefachkraft,

      • die Mitwirkung bei der Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebens-führung sowie der Erhaltung und Förderung sozialer Kontakte.

      • Die Anregung und Begleitung von Familien und Nachbarschaftshilfe.

    Duales Ausbildungssystem

    Die theoretische Ausbildung findet im Fachseminar für Altenpflege statt. Die praktische Ausbildung wird zu gleichen Teilen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen absolviert.


    Diese schicken Sie an folgende Adresse:

    Fachseminar für Altenpflege
    Mergelteichstraße 47
    44225 Dortmund
    Tel. (0231) 7107 339

    Hier können Sie unseren Flyer downloaden!


    Schulung zur Zusätzlichen Betreuungskraft gemäß der Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen
    (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008)

    Beginn: 04. Januar 2010

    Zusätzliche Betreuungskräfte arbeiten in Alteneinrichtungen in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams. Sie arbeiten in der Betreuung von Heimbewohnern, die infolge demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderungen dauerhaft in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind und deshalb einen hohen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben.
    Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betroffenen Pflegeheimbewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden der betreuten Menschen positiv beeinflussen können, wie Gespräche, Vorlesen, Spazieren gehen, Gemeinsames Tun und Angebote am Bett für Bettlägerige.

    In der Schulung zur Zusätzlichen Betreuungskraft lernen die Teilnehmer entsprechende Krankheitsbilder, die Auswirkungen auf den Alltag der Betroffenen und den Betreuungsbedarf näher kennen. Sie erlernen Kommunikationsformen und Betreuungsangebote im theoretischen und praktischen Unterricht. Dabei wird erarbeitet, wie diese auf den jeweiligen Bewohner und seine individuellen Bedürfnisse und biografische Erfahrungen abgestimmt werden können. Die Teilnehmer erlernen Grundlagen der Pflege, die im Zusammenhang mit der Betreuung notwendig werden können, wie z.B. Essen anreichen oder Toilettengänge begleiten.

    Zeitrahmen:

    Theorie:      04.01. – 22.01.2010 (3 Wochen / 15 Tage / 112,5 Stunden)

    Praktikum:   25.01. – 05.02.2010 (2 Wochen / 10 Tage / 77 Stunden)

    Theorie:      08.02. – 19.02.2010 (2 Wochen / 10 Tage / 75 Stunden)

    Kosten:

    Die Teilnahme kann über einen Bildungsgutscheine finanziert werden. Bildungsgutscheine werden von dem Job Center Arge Dortmund oder benachbarter Städte ausgegeben, bitte setzen Sie sich mit Ihrem Fallmanager in Verbindung.

    Für Selbstzahler entstehen Kosten in Höhe von 950,-- €.

    Anmeldung bitte per Kurzbewerbung an das Fachseminar für Altenpflege, wir laden Sie dann zu einem Informationsgespräch ein.

    Fachseminar für Altenpflege
    Mergelteichstraße 47
    44225 Dortmund
    Tel. (0231) 7107 339